Auf dem Weg zum staatlichen Geheimnismonopol

Der Staat arbeitet daran, seiner Sammlung von Monopolen ein weiteres hinzu zu fügen. Das Geheimnismonopol.

Durch tiefgreifende und flächendeckende Ausspähung der Bürger soll sicher gestellt werden, dass nur der Staat Geheimnisse haben kann. Der Bürger muss ohne auskommen. Zur Erreichung dieses Zieles wird aufgerüstet, koste es was es wolle.

Der deutsche Auslandsnachrichtendienst BND hat dieser Tage bekanntgegeben, dass man ca. 100 Millionen Euro in den Ausbau seiner Bespitzelungstechnologie stecken wolle. Dies ist, verglichen mit dem Milliardenbudget der NSA, natürlich nur Wechselgeld, bedeutet aber trotzdem eine gehörige Finanzspritze für einen gefährlichen Dienst, der aus undemokratischen Wurzeln erwuchs und weiterhin in dieser fragwürdigen Tradition steht.

Im Gegenzug für die Steuergelder verspricht man dem Bürger "Sicherheit vor Terroristen". Allerdings zahlt der Bürger den Preis für diese vorgebliche Sicherheit nicht nur in Geld, sondern auch mit vollständigem Verzicht auf jegliche Privatsphäre. Wenn das System online geht, darf man getrost davon ausgehen, permanent überwacht zu werden. Ob man schuldig oder unschuldig ist, spielt dabei keine Rolle.

Der Mythos vom "nichts zu verbergen haben"

Wie immer, wenn sich Protest dagegen regt, dass der Staat sich wieder ein Stückchen tiefer in unsere Privatsphäre drängt, ertönen von den Hypothekenhügeln der Nation die Stimmen der Verblendeten, die behaupten: „Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch keine Sorgen zu machen.“.

Doch wie sieht das wirklich aus, mit dem "nichts zu verbergen haben"? Kennen die guten Bürger wirklich alle Regeln, Verordnungen und Gesetze, sowie die darin verborgenen Fallstricke?

Hochrangige Juristen gehen davon aus, dass jeder Bürger durchschnittlich zwischen 3 und 5 Mal pro Tag unwissentlich gegen mehr oder weniger obskure Paragrafen verstößt, deren Existenz ihm nicht bewusst ist.

Derartige versehentliche Rechtsverletzungen sind noch unproblematisch, denn es gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter". Doch was wird, wenn da auf einmal ein Kläger ist, weil der Staat alles mitliest oder abhört und nach streng geheimen Stichwortlisten siebt und auswertet? Schließlich gilt auch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Der verführerische Datenberg

Mit Daten ist es wie mit allem anderen, aus dem sich Profit oder Macht ableiten lässt. Sie wecken Begehrlichkeiten.

Nicht umsonst schreit die Verwertermafia nach der Vorratdatenspeicherung und verlangt auch gleich Zugriff auf die bevorrateten Informationen, um sie für Abmahnungen und Schadenersatzklagen verwenden zu können, und dank ihrer zahlungskräftigen und gewissenlosen Lobby, könnte dieses Verlangen sogar von der Politik befriedigt werden.

Auch in anderen Bereichen, wo Kapitalinteressen und Konsumenten aufeinandertreffen, regen sich Begehrlichkeiten und formuliert man Wünsche nach Partizipation am Datenberg. Versicherungen und die großen Spieler im Gesundheitssystem können hier als Beispiele gelten. Ein fadenscheiniges Mäntelchen von vorgeblicher Bedeutung für das gern zitierte Allgemeinwohl ist diesen Forderungen schnell umgehängt.

Unsere Geheimdienste haben schon immer Tauschgeschäfte mit großen Unternehmen gemacht. Im Gegenzug für logistische Unterstützung gab es Einblicke in sensible Daten ausgespähter Konkurrenten. Der Schritt zum Einblick in die Daten aller Bürger ist dann nur noch ein winziger, wenn diese Datenbanken erst existieren.

Zivilcourage ist gefragt

Bereits jetzt kann das Finanzamt selbstherrlich darüber entscheiden, wann und wie oft es unsere Bankdaten abfragt. Ein begründeter Anfangsverdacht und eine richterliche Überprüfung sind dazu nicht mehr nötig. Möglich wurde das, weil in vielen Verwaltungsangelegenheiten der erste Rechtszug aus den Gerichten in ein fragwürdiges Bescheids- und Einspruchsverfahren verlegt wurde, wobei die Ämter Kläger, Richter und Vollstrecker in einem sind.

Wenn jetzt auch noch die Totalüberwachung unserer Kommunikation nicht mehr vom Richtervorbehalt abhängen soll, dann ist das staatliche Geheimnismonopol unabänderbar etabliert.

Das Eintreten der Parteien für einen robusten Schutz der Privatsphäre muss für jeden Bürger ein Wahlprüfstein werden und die Bürger müssen das den KandidatInnen auch glasklar abverlangen. Ein staatliches Geheimnismonopol darf es nicht geben.

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Inflation der Geheimhaltung

Regierungen in der ganzen Welt feiern eine Geheimhaltungsorgie. Immer mehr Vorgänge von minderer Bedeutung werden zur Geheimsache erklärt und der Kontrolle durch die Parlamente entzogen, oder zumindest hinter die Türen der Kontrollausschüsse für die Geheimdienste verbannt, deren Sitzungsprotokolle wiederum, oh Überraschung, geheim sind.

Schaut man sich einmal an, was unsere deutsche Regierung so zur Verschlusssache erklärt, dann fragt man sich immer wieder, wo da die Bedeutung für die nationale Sicherheit zu finden sei, und oft genug geht es ganz offensichtlich nur darum, den Abschreckungsfaktor für "Whistleblower" zu erhöhen. Schließlich ist der Unterschied zwischen den strafrechtlichen Folgen der Weitergabe eines "vertraulichen" Dokumentes und den Folgen der Weitergabe eines als "geheim" eingestuften Dokumentes erheblich.

Der amerikanische Skandal um die Abhörpraxis des Geheimdienstes NSA zeigt uns derzeit, wie sich dieser Trend zur immer tiefer verschachtelten Geheimhaltung auf ein ganzes Rechtssystem auswirkt, bis hin zur Verletzung von Grundrechten.

Um ihre abenteuerliche Auslegung des eigentlich bereits ausreichend abenteuerlichen Gesetzes Patriot Act vor der Bevölkerung zu verbergen, hat man nicht nur das Verfahren für die Genehmigung von Abhörmaßnahmen zur Verschlußsache erklärt, sondern auch die Rechtsauslegung selbst zur Geheimsache erhoben.

Im Klartext: dem geheimen Gericht, das die Anträge der Geheimdienste verhandelt, ist es untersagt, seine Kommentare über die Rechtsauffassung der Regierung, die das Gericht nicht immer teilt, zu veröffentlichen.

In letzter Konsequenz führt ein solches Vorgehen dann zu der irrwitzigen Situation, dass Dinge nicht nur zur Geheimsache erklärt werden, sondern auch der Beschluss, der sie zur Geheimsache machte, zur Geheimsache erklärt wird, ebenso wie die Rechtsauslegung, die zu dem Beschluss führte. Geheimer gehts dann kaum noch.

Richtig peinlich kann es werden, wenn ein Vertreter eines Geheimdienstes vor einem öffentlichen Parlamentsausschuss aussagen muss, weil es wieder einmal um das leidige Budget geht.

In den USA endete ein solcher Auftritt nun damit, dass der Direktor der NSA sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, er habe den Kongress belogen. In der Diskussion darüber tauchen die obskursten Stilblüten auf. Die schönste stammt von NSA-Chef General Alexander selbst. Beim Versuch, sich zu verteidigen, gab er zum Besten, er habe die "am wenigsten unwahre Formulierung" benutzt, die ihm zu dem Zeitpunkt erlaubt gewesen sei.

Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Geselschaft über die Folgen des Handelns der Regierung frei debattieren kann. Die immer mehr um sich greifende Geheimniskrämerei muss daher aufgehalten werden.

Wenn die Speisekarte der Ministeriumskantine zur Geheimsache wird, ist es zu spät.

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Vereinigtes Bananenkönigreich

Im englischen Watford treffen sich vom 8. – 9. Juni dieses Jahres wieder die Superreichen und ihre politischen Helfershelfer, um sich in heimelig abgeschirmter Atmosphäre gegenseitig in ihrer Weltsicht "erlaubt ist, was Profit bringt" zu bestätigen.

Geladen hat die, im Vereinigten Königreich erstaunlicherweise als "gemeinnützig" anerkannte, Bilderberg Gruppe.

Das Treffen ist eine Privatveranstaltung, wird aber von den Behörden der Grafschaft Hertfordshire behandelt wie ein offizieller Regierungsgipfel. Die Sicherheitsvorkehrungen stehen denen für ein G8 Treffen in nichts nach, und wie auch bei Regierungsgipfeln mißachtet man flächendeckend die Grundrechte der Nachbarn.

Hertfordshire erfährt derzeit die volle Bedeutung des Wortes "Sicherheitszirkus" und aller assoziierten Begriffe wie z.B. "Todeszone". Die Polizei der Grafschaft fährt alles auf, was vermeintlich gut, zumindest aber teuer ist. Die Kosten dieser Feldübung übersteigen allerdings deutlich das Budget dieser eher ländlichen Polizeitruppe.

Abhilfe kam nun aus USA. Goldman Sachs, die Bank deren mit viel krimineller Energie gepanschten toxischen Immobilienderivate die globale Finanzkrise auslösten, hat durch eine großzügige Spende an die Bilderberg Gruppe ermöglicht, dass diese der Polizei von Hertfordshire die Kosten des Sicherheitszirkus erstatten kann.

Eine private Interessengruppe kauft sich also die staatliche Polizeitruppe eines vorgeblich demokratischen Landes, samt aller hoheitlichen Befugnisse wie z.B. dem Gewaltmonopol, damit diese im Auftrag besagter privater Interessengruppe flächendeckend Grundrechtsverletzungen organisiert, um einigen kriminellen Abzockern eine ungestörte Schmuserunde mit ihren korrupten Unterstützern aus der Politik zu ermöglichen.

Die baldige Aufnahme der Banane in das britische Staatswappen gilt als sicher.

Quelle: Bericht des Guardian

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Grillini oder Die Dialektik Populistischer Forderungen

Beppo Grillo will sein Reich nach Norden ausdehnen und hat auch in Deutschland bereits eine Gruppe durchgeknallter Mitläufer gefunden, die in einem 25-seitigen Papier seine populistische Agenda propagieren.

Da wird unter anderem danach verlangt, dass die Abgeordnetendiäten den landesüblichen Durchschnittslohn nicht überschreiten dürfen.

Das klingt erstmal gut in den Ohren der gebeutelten Masse der Steuerzahler und Niedriglohnsklaven. Doch was steckt wirklich hinter dieser Forderung und sollte man sie unterstützen?

Ich sage: Nein.

Die Abgeordnetendiäten in ihrem derzeitigen Umfang sind, ebenso wie die Erstattung der Wahlkampfkosten, ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Chancengleichheit im politischen Betrieb. Setzen wir diese auf das Niveau von Hungerlöhnen herab, wird es nur noch reichen Bürgern möglich sein, ein Mandat wahrzunehmen.

Die Umsetzung der populistischen Forderungen der Grillini liefe also darauf hinaus, in Deutschland amerikanische Verhältnisse einzuführen, die dort dazu geführt haben, dass beide Häuser des Kongresses mittlerweile zu ca. 60% aus Multimillionären bestehen und die restlichen 40% der Mandatsträger auf Gedeih und Verderb an Tropf und Gängelband zahlungskräftiger Lobbygruppen hängen.

Wie Gesetze aus den Händen solcher "Volksvertreter" aussehen, zeigten uns Produkte wie SOPA, PIPA und andere verunglückte rechtliche Konstrukte der letzten Jahre, wie z.B. die Gesetze mit denen der Agrarchemie-Konzern Monsanto gegen Kritik und Klagen aus den Reihen der Opfer seiner Produkte und miesen Geschäftspraktiken abgeschirmt wird.

Man kann mir gerne Verschwörungsdenken vorwerfen, doch für mich sind die Forderungen der Grillini geschickt in populistisches Geschenkpapier verpackter Klassenkampf von oben.

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Wo die Drossel jetzt schon singt

Ich wohne auf dem Land. Hier gibts Natur pur, frische Luft, Wälder, Seen und tolle Wanderwege. Schnelles Internet gibts leider nicht.

Auf unserem Hypothekenhügel bietet die Telekom „bis 16 Mb/sec“, was in der täglichen Realität mehr so auf 2 – 4 Mb/sec hinausläuft. An stillen, späten Abenden auch mal auf 12 Mb/sec. Das wars aber dann.

Upstream erfolgt, wie bei allen ADSL Anschlüssen für Endverbraucher, über ISDN Kanalkoppelung und ist somit bei 128 kb/sec gedeckelt. Eine Email mit einem etwas größer geratenen Anhang kann da schon mal mehrere Minuten brauchen, um sich Richtung Server zu schleichen. Trotzdem beneidet mich mein Freund aus dem ca. 1km entfernten Nachbardorf um diesen Anschluss, denn dort eiert die maximale Downstream-Geschwindigkeit so zwischen 400 und 761 kb/sec hin und her.

Als vor ca. 2 Jahren unsere lokalen Politiker endlich begannen, die Bedeutung des Internets für das Wirtschaftswachstum zu begreifen, traten Sie in Verhandlungen mit verschiedenen Netzanbietern, um den Ausbau in unserer Region voranzutreiben. Die Antworten aller Anbieter kann man selbst bei bestem Willen nur als Erpressungsversuche klassifizieren.

In unterschiedlichsten Formulierungen verkleidet liefen alle Antworten auf den selben Forderungskatalog hinaus: Monopolstruktur und Umsatzgarantie, gekoppelt mit einem Zuschuss der öffentlichen Hand in sechsstelliger Höhe pro Gemeinde, womit sich jede Investition in den Netzausbau bereits nach einem Jahr amortisiert hätte.

Während einige Gemeinden einknickten und mitspielten, steckten die anderen die Köpfe zusammen und tüftelten einen alternativen Plan aus. Im Rahmen einer Partnerschaft zwischen einem Hardware-Anbieter und den Landkreisen soll jetzt eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft Glasfaser verbuddeln und den ISPs Durchleitungskapazitäten verkaufen.

Fertiggestellt, wenn überhaupt, wäre das Projekt pünktlich zum Beginn der Drosselung durch die Telekom. Bis jetzt ist allerdings alles noch im Vorplanungsstadium und könnte auch noch platzen.

Was bedeutet Netzgeschwindigkeit für die Menschen der Region?

Wie immer, für jeden äußerlich betrachtet etwas anderes. Also teilen wir mal auf.

Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe

Wir sitzen hier in unserer schönen Landschaft mitten in einem sogenannten Kompetenzcluster. Im hiesigen Fall ist es hoch spezialisierte Metallverarbeitung wie z.B. Formen- und Werkzeugbau, Heißkanaltechnik, Baubeschläge der Luxusklasse, Heizungs- und Klimatechnik. Auf manch einem winzigen Dorf sitzt hier ein kleiner, feiner Weltmarktführer.

Für die großen Mittelständler ist es kein Problem, sich ihre eigene Glasfaserleitung mit SDSL zu leisten. Der Formen- und Werkzeugbauer mit 15 Mitarbeitern kann das aber nicht. Große Datenmengen muss er trotzdem bewegen können, denn viele Auftraggeber sitzen in mit Breitband verwöhnten Ländern wie Korea oder Japan, wo selbst private Haushalte mit 100 Mb/sec angeschlossen sind. Diese Kunden denken sich nichts dabei, mal schnell eine CAD Datei von mehreren GB auf die Reise zu schicken.

Für viele der kleineren Unternehmen auf den Dörfern bedeutet die hiesige Lage nach wie vor Technik aus der Steinzeit. Nämlich eine ISDN Karte, welche die 24 B-Kanäle eines S2M Anschlusses parallel nutzen kann, um so wenigstens auf ca. 1 Mb/sec zu kommen. Faktisch gesehen läuft das darauf hinaus, dass Datentransfers nur ausserhalb der Geschäftszeiten stattfinden können, damit der Telefon- und Faxbetrieb nicht gestört wird.

Auch ausserhalb der Metallbranche stoßen Gewerbetreibende allenthalben an die engen Grenzen des hiesigen Netzes.

Da ist z.B. die letzte am Ort verbliebene Druckerei, die ihre Aufträge dem Zeitgeist entsprechend immer öfter per Email empfängt. Was jedesmal einen oftmals riesigen Anhang in Form eines belichtungsfähigen PDFs bedeutet. Selbst für einen Kleinauftrag wie eine Visitenkarte werden bei 300 DPI schnell mal 2,5 bis 3 MB fällig. Mit ausgefallenen und deswegen eingebetteten Schriftschnitten kanns auch mal mehr werden. Große Aufträge wie z.B. mehrseitige Broschüren in hoher Auflösung knacken ganz schnell die Multi-Gigabyte Grenze.

Am anderen Ende der schon jetzt quälend langsamen Leitung sitzen die, oftmals als Einzelkämpfer tätigen, Grafikdienstleister der Druckvorstufe, welche nach den neuen Regeln der Telekom nun bald wieder zum zeitraubenden Turnschuh-Netzwerk zurückkehren dürfen und Sondermüll in Form von DVDs durch die Gegend transportieren müssen. Die maximale Datenmenge eines 16 Mb/sec Anschlusses ist nämlich mit zwei oder drei aufwändigen Broschüren bereits erreicht.

Muss so ein Monster wegen der einen oder anderen Korrektur mehrfach hin- und her wandern, dann ist für diesen Monat Schluss mit High-Speed.

Auch die kleine Gemeinde der Internet-Dienstleister darf nun bald jeden Monat bang auf den Gigabyte-O-Meter starren. Auch hier sind viele Anbieter Einzelkämpfer oder Kleinbetriebe, für die ein kostspieliger Firmenanschluss ohne Mengenbegrenzung unbezahlbar und unrentabel wäre.

Kann der Anbieter aus der Druckvorstufe notfalls noch auf das Turnschuh-Netzwerk zurückgreifen, so ist das für einen Anbieter, der z.B. maßgeschneiderte CMS Lösungen anbietet, unmöglich. Die Daten müssen über den Draht, ob es der Mengentarif noch hergibt oder nicht. Ein voll konfiguriertes Virtual Machine Image einer WordPress Installation inkl. LAMP oder WAMP Stack bringt ganz schnell 12 GB auf die Waage. Selbst eine reine WordPress Installation im Rahmen von "Shared Hosting" wiegt je nach Konfiguration zwischen 2 und 3 GB

Bietet dieser Dienstleister seinen Kunden auch Betreuung des Angebotes nach der Installation, so werden in regelmäßigen Abständen Datenbanken zu sichern sein, um z.B. Beschädigungen durch Fehler bei Update-Programmen vorzubeugen. Die Datenbank einer sehr aktiven WordPress, Drupal oder Typo3 Site wächst schnell in den Gigabyte Bereich und muss jedesmal mindestens in eine Richtung über den Draht. Geht was schief, muss sie auch wieder re-installiert werden.

Aus der Sicht der kleinen Gewerbetreibenden mit direktem Internetbedarf können die Pläne der Telekom also nur als existenzbedrohend bezeichnet werden.

Die Zukunft der privaten Nutzung

Laut Telekom soll die vorgesehene Obergrenze für ein sogenanntes "normales" Surfverhalten ausreichen. Was "normal" genau beinhalten soll, wird allerdings nicht dezidiert vorgerechnet.

Spekulieren wir also einmal über die Normalität im Internet.

Dank der immer weiteren Verbreitung schneller Anschlüsse schwinden bei den Anbietern von Angeboten im Web auch die früher selbst auferlegten Einschränkungen beim Gewicht der dargebotenen Seiten. Webseiten, die beim ersten Aufruf mal schnell 1 – 2 Megabyte über den Draht schaufeln, sind leider keine Seltenheit mehr. Die hauseigene Website der Telekom samt ihrer Sub-Domains zählt z.B. zu diesen fettleibigen Machwerken und würde bei einem gedrosselten Anschluss ca. 3 Minuten benötigen, um sich ins Fenster des Browsers zu quälen.

Wer zu den, erstaunlich zahlreichen, Kunden der T-Online zählt, die ihr @t-online.de Mailkonto über die Website aufrufen, darf dieses Martyrium dann mehrmals am Tag über sich ergehen lassen.

Dann sind da noch die immer stärker genutzten Cloud Dienste. Vom reinen Speicher-Backup bis zu all den Dies-oder-Das-als-Service Angeboten. Ob man seine iTunes Verzeichnisse synchronisiert oder bei Adobe online schnell mal rote Augen aus den Konfirmationsfotos entfernen lässt, jedesmal gehen umfangreiche Datenmengen übers Netz. Und besonders Media-Dateien werden immer größer.

Als die digitale Fotografie für Endverbraucher begann, betrug die Speichergröße eines Bildes ca. 250 KB. Mittlerweile gibt es Kameras, die bei höchster Auflösung Bilder von 10 MB und mehr erzeugen. 100 Urlaubsbilder aus so einer Kamera wiegen dann 1 GB. Einmal in die Cloud und zurück kosten dann schon 2 GB.

Auch bei den bewegten Bildchen aus privater Produktion zeigt die Tendenz nach oben. Die Camcorder bieten immer höhere Auflösungen und die Dateigrößen wachsen mit. Auf Mediasharing Plattformen wie YouTube oder Vimeo tauchen bereits die ersten Amateur Videos in 1080p FullHD Qualität auf. In diesem Format gehen abhängig vom benutzten Codec zwischen 30 und 35 MB pro Minute Spielzeit über den Draht.

Podcasts und Videoblogs sind auch schon lange kein exotisches Hobby hipper Geeks mehr, sondern erfreuen sich breiter Beliebtheit. Nicht nur auf der Konsumseite, sondern auch und gerade als Outlet für Heimproduktionen aller Art. Es werden also immer mehr und immer hochwertigere Mediendateien zu bewegen sein.

Natürlich werden diese Aktivitäten nicht zu 100% den Markt penetrieren und einige wirkliche Wenig-Nutzer wird es bestimmt immer geben. Die "normale" Nutzung des Internets in 2016, wenn die Drosselpläne der Telekom greifen sollen, wird allerdings eher dem Profil "Vielnutzer" als dem Gegenteil entsprechen.

Die unselige Diskussion über die Infrastrukturkosten

Wie weiter oben schon erwähnt, haben wir ja hier anlässlich der Versuche der Kommunen, an schnelleres Netz (oder überhaupt erst an DSL) zu kommen, bereits erlebt mit welcher Kaltschnäuzigkeit und Abzockermentalität die Netzanbieter zur Sache gehen. Wer bei 100%iger Übernahme der Ausbaukosten durch den Kunden von einem „Zuschuss“ spricht, der lügt bestimmt auch anderswo.

Tatsache ist: die Vorhaltekosten für eine Netzwerkinfrastruktur entstehen, ob sie genutzt wird oder nicht. Wer also Internetzugang mit hohen Geschwindigkeiten anbieten können will, der muss diese Fähigkeit unabhängig von bestehenden Buchungen in sein Netz einbauen und das unternehmerische Risiko tragen. Schließlich kann es ja auch passieren, dass alle Kunden die Zusatzpakete buchen wollen und dann mit gutem Recht auch die volle Geschwindigkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit einfordern.

Das bedeutet: Der weitere Ausbau der Netze wird nicht wegen einiger "Vielnutzer" nötig, sondern ist eine unternehmerische Notwendigkeit.

Zusammengefasst kommt heraus: die Telekom lügt wie gedruckt und nutzt verfälschende Rechenmodelle.

Eine Warnung zum Schluss

Die Telekom PR arbeitet unermüdlich daran, eine Neiddebatte zwischen Viel- und Wenignutzern anzuschieben und leider fallen einige Leute, darunter auch sogenannte "Netzpolitiker" einiger Parteien, auf diesen perfiden Trick herein.

Sprüche eines hessischen Grünen mit dem Tenor „Wer vielt nutzt soll auch viel zahlen.“ lassen einerseits auf eine ziemliche Verwirrtheit bei diesem Menschen schließen, müssen andererseits aber auch als politische Warnsignale ernst genommen werden.

Wenn der Druck auf Telekom und Politik Bestand haben soll, dann ist es wichtig, mit Oma und Opa-verträglichen Argumenten bei jeder Gelegenheit Überzeugungsarbeit zu leisten. Sonst sehen wir uns bald alle auf der Kriechspur oder in den ummauerten Gärten der "Managed Services", während die restliche Welt auf dem offenen Superhighway davon eilt.

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Jagdszenen aus dem digitalen Hinterwald

Jetzt haben wir es also. Das überflüssigste Stück Gesetzgebung der Legislaturperiode, genannt “Leistungsschutzrecht„, kurz LSR.

Überflüssig, weil es

  1. nichts schützt, das nicht bereits durch andere Gesetze geschützt wäre.
  2. Rechtsunsicherheit in einem Umfang schafft, der zwangsläufig zur Entstehung einer unkontrollierbaren, zwielichtigen Abmahnindustrie bisher nicht dagewesenen Ausmaßes führen wird.

Tja, und dazu auch noch überflüssig, weil Deutschland eigentlich keine weitere Reklame dafür benötigte, dass man hier ein digitales Hinterwäldlertum pflegt, das einer hoch industrialisierten, selbsternannten High-Tech Nation unwürdig ist.

Dieses Gesetz verkündet laut und deutlich, dass unsere Presseverlage keine Ahnung vom Internet haben, ihre technische Beratung offensichtlich bei unterbelichteten "Consultants" kaufen, und sich im Zweifelsfall lieber auf klagesüchtige Anwaltskanzleien denn auf IT Fachleute verlassen.

Es ist nämlich eigentlich ganz einfach: Was von mir nicht bei Google et al auftauchen soll, das taucht dort auch nicht auf.

Das fängt beim RSS Feed an und hört bei für die Indizierung gesperrten Verzeichnissen auf. Denn, oh Wunder, das böse Google hält sich akribisch an maschinenlesbare Anweisungen in Websites, vorausgesetzt natürlich, diese maschinenlesbaren Anweisungen existieren auch.

Wie das genau funktioniert, dokumentiert Google sehr ausführlich …

Beispiel 1 – RSS

In RSS, einem XML-Format, gibt es den Strukturtag description, der für eine kurze Zusammenfassung des Inhaltes eines einzelnen feed items gedacht ist. Wie gesagt: kurze Zusammenfassung. Dort wäre also der artentypische Platz für das tantiemenfreie Textschnipsel, das der Verlag im Web erlauben würde.

Im typischen deutschen Zeitungsfeed finden wir dort aber (fast immer) den gesamten Artikel samt Bildern und anderen eingebetteten Mediendateien und oft auch Scriptlinks auf Werbung. Ein Feed Aggregator steht also nach Verabschiedung des Gesetzes vor dem Problem, aus diesem Sumpf von Verschmutzungen, den die Zeitungen da ins Netz spülen, nur die LSR-kompatiblen Fetzen herauszufiltern.

Wir haben also jetzt ein restriktives Gesetz, samt beigepackter Rechtsunsicherheit, das bei Standard-konformem Verhalten der Verlage überflüssig wäre.

Beispiel 2 – Suchmaschinen

Suchmaschinen beschäftigen fleißige kleine Helfer, die man Crawler, Spider oder Robots nennt. Der bekannteste ist der Googlebot.

Diese Programme sind, soweit sie von den großen etablierten Suchmaschinen stammen, sehr wohlerzogen und halten sich akribisch an einen standardisierten Satz maschinenlesbarer Anweisungen, die im Quelltext von Webseiten und der Datei robots.txt bereitgestellt werden können.

Besonders die Anweisungen in robots.txt können einen Suchmaschinenroboter sehr zielgenau durch eine Site führen, bzw. von Verzeichnissen fernhalten, deren Inhalt man nicht in den Indizes der Suchmaschinen sehen möchte.

Wer also dem Googlebot nur Zugriff auf Verzeichnisse mit ganz kurzen Textschnipseln gewähren möchte, kann das mit ein paar gut strukturierten Anweisungen bewerkstelligen.

Natürlich müsste man sich dazu von seinen teilweise steinzeitlichen, in irgendwelchen dubiosen "Softwarehäusern" zusammengeschmierten, Content Management Systemen trennen und auf etwas moderneres aufrüsten, das feinkörnige Robotersteuerung und Inhaltstrennung erlaubt.

Im Klartext: LSR wäre unnötig, würden unsere Presseverlage nicht von denkfaulen, zurückgebliebenen, geldgierigen Dinosauriern geführt.

Vielen Dank, liebe Koalitionsparteien, dafür, dass Sie uns wieder einmal vor aller Welt blamiert haben, mit einem Gesetz, das in die Welt hinausposaunt: „Deutschland, Heimat der digitalen Hinterwäldler!“.

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UEFI – Gefährliche Schlamperei im großen Stil

Klären wir zuerst die kleinen Missverständnisse, die sich gerne der sachlichen Diskussion in den Weg stellen.

UEFI an sich ist nichts schlechtes. Selbst die von vielen Open Source Zeloten so geschmähte Variante "Secure Boot" hat mehr Vorteile als Nachteile. Für beide aber gelten diese Aussagen nur, wenn der Standard korrekt implementiert wurde und dem User nicht die Herrschaft über das eigene Gerät entzogen wird.

Und hier liegt der Hund begraben.

Firmware ist von Haus aus meistens schlampig programmiert und ungenügend getestet. Das liegt an den eng gesteckten Lieferfristen und den miesen Arbeitsbedingungen in der Industrie. Als man das Ende des guten alten BIOS beschloss, war selbst diese über lange Jahre eingesetzte Technologie noch voller, teilweise schwerer Fehler.

Die selben unmotivierten Mitarbeiter, denen es in den Jahrzehnten der Lebensdauer von BIOS nicht gelungen war, die oftmals nur wenige KB großen Firmwarebröckchen von ihren Fehlern zu säubern, wurden jetzt auf eine Technologie angesetzt, die viel mehr Komplexität beinhaltete. Entsprechend sehen die ersten Produkte aus.

In der allgemeinen Hetze, den abfahrenden Zug Windows 8 nicht zu verpassen, kauften und verschifften Hardwarehersteller alles, was die Firmwareindustrie anbot. Hauptsache, es passte ins Budget.

Das Resultat ist erschreckend.

Nach dem allgemeinen Aufschrei aus der Open Source Gemeinde hatte Microsoft eingeschwenkt und zumindest für die Systeme mit x86 Architektur vorgesehen, dass Secure Boot ausschaltbar sein sollte. In der Tat ist dies Teil der Vereinbarung, die alle OEMs unterschreiben müssen, wenn sie auf ihren Rechnern mit dem Windows 8 Logo werben wollen.

Rein theoretisch wäre also alles gut gewesen. Man kauft eine beliebige Windows Kiste, schaltet Secure Boot aus und installiert ein Betriebssystem nach Wahl. In der Praxis treten aber leider die bizarrsten Probleme auf, da die OEMs nicht nur die billigsten, schrottigsten UEFIs kauften und verschifften, sondern diese Anhäufungen hässlicher Programmierfehler auch noch mit eigenen, teilweise abenteuerlich zusammengehackten Zugaben verzierten.

Im schlimmsten Fall, Samsung Laptops, zerstört ein Versuch, Linux im UEFI Modus zu booten, den Rechner. Im günstigsten Fall steht man vor einer langen Liste von kryptischen Fehlermeldungen, deren Ursachen sich nur durch irrwitziges Kommandozeilen Kung-Fu beheben lassen.

Mal hat irgendjemand irgendwo im Bauch der Firmware eine fest kodierte Zeichenkette für die System ID abgelegt, die aus unerfindlichen Gründen mit den wahren Bezeichnungen der Boot-Loader für das zu ladende System wenig zu tun hat; ein anderes Mal steht in der Boot-Reihenfolge auf Platz eins ein Eintrag, der nicht auf ein Gerät, sondern auf einen gespeicherten Wert in der Firmware verweist.

Für Fehler mit nachvollziehbaren Ursachen kann man Umgehungen programmieren oder sie einfach beseitigen, dazu benötigt man allerdings Einblick in den Quelltext des Programmes. Fehler, deren Ursachen als Betriebsgeheimnis gehandhabt werden, sind dagegen so nicht in den Griff zu kriegen. Die Open Source Gemeinde steht also wieder einmal vor dem Problem, dass ihre sauber nach Standard programmierten Produkte von der unsauberen, unter Verschluss ausgeführten Arbeit der Firmware Industrie ausgehebelt werden.

Ein besseres Argument für offene Hardware und Firmware (Stichwort: coreboot), als das derzeit von den Heimlichtuern der Closed Source Industrie angerichtete UEFI Debakel, dürfte es wohl kaum geben.

Nachtrag:
Wie sich jetzt herausstellt, ist auch Windows von den Macken in der Samsung Firmware betroffen …. Das Argument, Linux sei schuld, ist damit wohl aus der Welt. Man kann nur hoffen, dass eine bestimmte Gruppe von “Technologie-Journalisten” den Knall auch gehört haben.

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